• Home
  • Archiv/Kategorien
  • Blogiquette
  • Blogroll/Links
  • Statistik

medinfo

Informationen aus Medizin, Bibliothek und Fachpresse

RSS
Einträge
Kommentare

IOP Publishing bei EZBppv

Feb 29th, 2008 by ob

Nach Vittorio Klostermann, Verlag neue Wirtschaftsbriefe, Thieme und Elsevier hat nun mit IOP Publishing der fünfte Verlag seine Bestände bei der EZBppv nachgewiesen. Es sind zur Zeit 64 Titel. Der Gesamtbestand der ppv-Titel erhöht sich damit auf 2937. Dies ist keine Erbsenzählerei, sondern diese Titel können nun - abhängig vom Jahrgang - ganz legal per Email geliefert werden.

Kategorien: Fernleihe
Nutzung: 821 Aufrufe

Related Posts:

  • News from Elsevier (0)
  • Return of Investment (0)
  • ScienceDirect für weiterführende Schulen fast umsonst (0)
  • Scopus Journal Analyzer: Elsevier führt Impact Faktor ein (0)
  • Nationallizenz: Thieme 1980-2007 (0)

Translations:

   

5 Responses to “IOP Publishing bei EZBppv”

  1. on 01 Mar 2008 at 8:501B.-C. Kämper

    Lieber Herr Obst,
    das ist leider eine krasse Fehlinformation.

    Es ist gerade umgekehrt: Alles, was in EZBppv nicht enthalten ist, kann im Rahmen der Bestimmungen von §53a bereits jetzt schon (oder noch) legal via e-mail geliefert werden. Subito, und das ist die Ironie bei der Sache, verzichtet allerdings auf diese Möglichkeit. Subito setzt hinsichtlich elektronischer Lieferung rein auf eine bilaterale vertragliche Regelung mit den Verlagen und verzichtet vorerst auf die gesetzlich gegebene Lizenz für elektronische Lieferung. Ob das im Interesse von Bildung und Wissenschaft ist, sei dahingestellt.

    (”Die Hauptstrategie von subito wird daher der Erwerb von Lizenzen für die elektronische Lieferung sein. Wo dies nicht sofort gelingt, werden die subito-Lieferbibliotheken auf in der Regel digitale Faxlieferungen und Postlieferung umstellen.”)

    Was in EZBppv enthalten ist, kann - vorausgesetzt der Preis ist als angemessen zu betrachten (angemessen für wen?) - gerade nicht mehr auf Basis der gesetzlichen Regelung im Rahmen von §53a per email oder sonstwie elektronisch (Fax ausgenommen) geliefert werden, sondern nur noch auf Basis einer vertraglichen Regelung.

    Für Bibliotheken in Deutschland gelten die in der EZB verzeichneten Pay-per-View-Angebote nach dem deutschen Urheberrecht (§ 53a UrhG ) als “offensichtliches” Angebot des Rechteinhabers. Sie gelten damit aber noch nicht automatisch als “angemessen”.

    Die Liste in EZBppv verzeichnet aber die pay-per-view-Angebote der Verlage für den Endnutzer. Wenn stattdessen eine Bibliothek liefern will, muß sie vertraglich eine Lizenz für die Dokumentenlieferung erworben haben, z.B. im Rahmen von subito, was dann voraussetzt, dass der Verlag mit subito e.V. auch schon einen Rahmenvertrag geschlossen hat, der auch die Region GALS einschließt.

    Wenn ich das richtig sehe, ist der aktuelle Stand der Lizenzimplementierung für GALS immer noch der, dass diese bisher nur für den Thieme-Verlag erfolgt ist (am 04.02.2008). Ist die Lizenzimplementierung GALS erfolgt, dann kann Subito wieder elektronisch ausliefern, allerdings aufgrund ihrer Selbstknebelung nur über das implementierte zentrale DRM-System.

    Auch wenn der Börsenverein Werbung für den Beitritt macht, ist es durchaus denkbar, ja steht zu erwarten, dass einzelne Verlage ihre Angebote bei EZBppv nachweisen, aber zunächst oder gerade nicht dem Rahmenvertrag mit subito e.V. für die Region GALS beitreten wollen.

  2. on 01 Mar 2008 at 9:192B.-C. Kämper

    P.S.: Um Ihnen nicht unrecht zu tun: ich habe Ihr “abhängig vom Jahrgang” übersehen. Wenn Sie das so verstanden haben wollten, das Bibliotheken nun ganz legal Artikel aus den Jahrgängen liefern dürfen, für die EZBppv kein pay-per-view-Angebot nachweist, dann haben Sie recht. Allerdings verzichtet Subito m.W. ja auch darauf, oder irre ich mich? (Wir sind keine Lieferbibliothek.). Und bei IoP ist es ja gerade so, dass praktisch alles schon digitalisiert ist und auch ppv geliefert wird. Das ist bei den anderen Verlagen aber anders (vor allem bei Klostermann, NWB, Thieme, aber z.T. auch bei Elsevier).

  3. on 01 Mar 2008 at 9:413B.-C. Kämper

    Gerade ausprobiert … die ZBMed bspw. bietet in solchen Fällen nur Post- oder Faxlieferung; bei Thieme wird (auf vertraglicher Basis) generell elektronische Lieferung angeboten, aber der 1. Jg. der PPV-Verfügbarkeit markiert die Grenze, ab der - 1A/B, 4 - Ermäßigte Lizenz - die Lizenzgebühr von derzeit 3,50 EUR (+ 0,25 EUR MwSt.) anstelle der VG-Wort-Tantieme von 1 EUR anfällt.

  4. on 01 Mar 2008 at 9:584B.-C. Kämper

    Oliver Obst hatte es offenbar tatsächlich so gemeint, wie oben unter 2. vorgeschlagen, vgl.
    “Kein pay-per-view? - subito liefert per Email!” (medinfo, 13.02.).

    Ich hoffe, dass meine Kommentare oben trotzdem zur weiteren Klärung beitragen, denn die genannten (z.T. auch schon von Oliver Obst selbst angesprochenen) Kritikpunkte (Subito betreffend) bleiben bestehen.

  5. on 01 Mar 2008 at 10:305B.-C. Kämper

    Ich schrieb oben: “Subito setzt hinsichtlich elektronischer Lieferung rein auf eine bilaterale vertragliche Regelung mit den Verlagen und verzichtet vorerst auf die gesetzlich gegebene Lizenz für elektronische Lieferung.”

    Präziser wäre: Subito nutzt die gesetzlich gegebenen Lizenz für elektronische Lieferung vorerst nur, sofern sie bereits eine bilaterale vertragliche Regelung mit dem jeweiligen Verlag getroffen hat, d.h. nur, wenn der Verlag dem Rahmenvertrag zu GALS beigetreten ist. Das kann man derzeit vielleicht noch als Good-will Signal gegenüber den Verlagen sehen, um etwaige Beitrittsverhandlungen nicht zu stören, auf Dauer ist das aber gänzlich unakzeptabel und gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft.

  • Polls

      Wieviel sparen Sie durch Nationallizenzen?

      View Results

      Loading ... Loading ...
  • Letzte Kommentare

    • EAHIL-Konferenz Helsinki 2008 - Ein Rückblick
      • ob: In den Weblogs der Heavy Metal...
      • ob: Dying Fetus! Schmeeeeeerrzzz!!!
      • frick: “Ein gleichzeitig...
    • medinfo quergelesen: Informationen aus dem Weblog medinfo (Januar-April 2008)
      • ob: Eine super Arbeit, die Frau Dr....
    • Cochrane Database of Systematic Reviews: 2007 Impact Factor 4.654
      • ob: Herzlichen Glückwunsch! Platz 14...
    • Der Bentham-Fall: Open Access und seine Kinder
      • ob: Ja stimmt, wir Bibliothekare...
      • kg: Ich wusste immer, dass Obst...
    • e-Book-Pakete von Ovid: Preise purzeln
      • Sybille Geisenheyner: Vielleicht...
  • Top-Beiträge

    • Statistik - 9,375 Views
    • Inetbibtagung 2008 in Würzburg: Testbed für Konferenzblogging - 7,440 Views
    • Health Library 2.0 - 5,383 Views
    • Beitrag Nr. 2000 in medinfo - 4,534 Views
    • Was ist Web 2.0? - 4,117 Views
    • Wissenschaft & Betrug - 4,055 Views
    • Heft 3/2005 von MEDIZIN - BIBLIOTHEK - INFORMATION unter gms online - 4,033 Views
    • Abstimmung: Würden Sie an Feiertagen öffnen? - 3,949 Views
    • BioMed Central und Unabhängigkeit der Editoren - 3,912 Views
    • Blogiquette - 3,754 Views
  • Dankeschön

    medinfo.netbib.de wird gehosted auf einem Server der Unibibliothek Dortmund. Vielen Dank für den Support an das DV-Team!!
  • Meta

    • Log in
    • Impressum
    • Valid XHTML
    • XFN
    • WordPress
    • medlib-blogs.png
  Creative Commons-Lizenzvertrag
Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

medinfo 2008

MistyLook made free by Web Hosting Bluebook