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EZB nun mit Nachweis für pay-per-view-Angebote

31. January 2008 by ob | Kategorien: Copyright, Refs

Frau Beger weist in einem Brief mit Datum 30.1. an DBV-Mitglieder darauf hin, dass nun eine Funktion für den Nachweis eines pay-per-view-Verlagsangebotes in der EZB freigeschaltet worden ist. Hier z.B. der Infotext zu Advances in Surgery, Elsevier:

Pay-per-view für den Zeitraum: Jg. 39 (2005) - Jg. 41 (2007) Kostenpflichtiger Kauf von einzelnen Artikeln über Elsevier (30 USD)

Es sind bereits 2858 Zeitschriften mit pay-per-view Angeboten verzeichnet - Respekt (oder wie der US boy sagt: EZB rocks). An großen Verlagen sind jedoch bisher nur Elsevier und Thieme nachgewiesen, zumindest sagen mir die anderen Namen nichts. Frau Beger schreibt weiter (was mich zur Frage bringt: Haben eigentlich die Verlage die Nachweispflicht? STM spricht auch davon, dass Verleger spätestens 6 Wochen nach Unterschrift die EZB mit ihren Angaben füttern müssen):

Hier erhalten die Verlage die Möglichkeit, ihr pay-per-view Angebot einzustellen.

Und weiter: Da die pay-per-view Verfügbarkeit in den geistes- und sozialwiss. Fächern nur 10% betragen soll, wird vor dem Abschluß von Lizenzverträgen (mit DRM und allem Statistik/Vergütungs-Zip und Zap) mit den Verlagen gewarnt. In der Medizin bleibt uns (der ZB Med) aber gar nichts anderes übrig, hier liegt die pay-per-view Verfügbarkeit bei 90%!

Es werden ebenfalls neue Gebührensätze für den Kopienversand im LV auf uns zu kommen. Der dbv wird sich ausdrücklich dafür einsetzen, dass diese deutlich unter denen für den Subito Direktversand an den Besteller liegen.

Tags: Copyright, DBV, EZB, Fernleihe, subito

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3 Responses to “EZB nun mit Nachweis für pay-per-view-Angebote”

  1. on 31 Jan 2008 at 6:551Johannsmeyer

    Frau Dr. Hutzler (EZB) schreibt in ihrer Info-Mail:
    “Wie Sie wissen, sind zu Beginn des Jahres 2008 Änderungen des Urheberrechts in Deutschland in Kraft getreten. Unter anderem wurde der elektronische Kopienversand durch Bibliotheken (* 53a UrhG) neu geregelt. Danach ist der Versand einer elektronischen Kopie nur mehr dann zulässig, wenn der Verlag einen Volltext nicht selbst in pay-per-view anbietet. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass dies zu angemessenen Bedingungen und offensichtlich geschehen muss.”

    Irgendwie kommt es mir vor, als sei ich im falschen Film!
    Mit unserer fleißigen Arbeit als Teilnehmerbibliotheken der EZB haben wir alle dazu beigetragen, dass die Verleger nunmehr ihren gesetzlichen Auflagen billig und ohne eigenen Aufwand nachkommen können. Wir servieren Ihnen dazu eine bestens funktionierende Plattform, in der neben der hervorragenden Entwicklung und Betreuung durch die Regensburger Kollegen unser aller Arbeit steckt. Für die “offensichtlichen” Bedingungen haben also die Bibliotheken gesorgt, und so sehen die “angemessenen” Bedingungen der Verlage aus: 25 bzw. 30 Dollar für einen Artikel!

    Warum fällt mir jetzt nur der Spruch vom Kakao ein, durch den man gezogen wird, und von dem man nicht auch noch trinken soll?

  2. on 01 Feb 2008 at 12:462B.-C. Kämper

    Wie schrieb Frau Beger doch noch in ihren Erläuterungen zur “Gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein zu §§ 52b und 53a” (Historie, Vor- und Nachteile)?

    Mit
    „angemessenen Bedingungen“ sollte folgendes gemeint sein: Die
    Verhandlungspartner einigten sich darauf, dass die Verlage
    - zum einen ihre Angebote auf einem zentralen Server nachweisen müssen,
    - zum anderen als Lizenzgebühr eine Vergütung zwischen einer
    „Verwertungstantieme“ und einem Marktpreis gelten soll, die im Ergebnis unter dem Marktpreis liegen muss.

    Und was ist von diesen Zusagen geblieben? Das haben wir schon damals nicht geglaubt und jetzt erweist es sich offensichtlich als Makulatur. “Verraten und verkauft” …

  3. on 01 Feb 2008 at 11:353ob

    Naja, 11,50 Euro liegt doch unter dem Marktpreis von 30 Euro. :-)

    Aber Sie haben Recht: Der Cap ist entscheidend. Zum einen, weil die Preise für den Nutzer nicht mehr berechenbar sind. Sie werden zwischen 11,50 und 30 Euro schwanken - unvorhersehbar. Zum anderen, weil die Kosten für die Bibliothek davonlaufen, die - wie wir - subito für ihre Nutzer bezahlt: Nach einer Kurzanalyse würde bei uns jede sechste Bestellung vom Cap betroffen sein. Umgerechnet müßten wir für die 3.470 Bestellungen, die wir 2007 noch für 18.830 Euro bekommen haben, in der Endstufe 50.560 Euro bezahlen (wobei alleine 10.600 Euro auf den Cap-Anteil entfallen). Das ist eine Steigerung um 170%. Schöne neue Welt! Willkommen in der Steinzeit.

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