Neues Urheberrecht tritt am 1.1.2008 in Kraft
31. October 2007 by korwitz | Kategorien: Bibliotheken, Copyright
Soeben erschien die Ausgabe 54 des Bundesgesetzblatts mit dem Text des “Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“. Es tritt somit zum 1.1.2008 in Kraft.
Die Auswirkungen auf die Dokumentlieferung und Fernleihe sind gewaltig. Alle betroffenen Bibliotheken haben nun noch zwei Monate Zeit, um ihre Angebote umzustellen. Dies gilt erst recht für Subito, wobei die Verhandlungen mit den Verlegervertretungen dort schon recht weit gediehen sind.
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3 Responses to “Neues Urheberrecht tritt am 1.1.2008 in Kraft”


Danke für die Info. Kriegt man ab dem 1.1.08 nur noch Papierkopien über subito? Wie sieht es aus in der ZB Med?
Subito hat dazu eine Information auf der Homepage:
http://www.subito-doc.de/index.php?lang=de&mod=page&pid=Urheberrecht2
Die ZB MED wie auch die TIB werden sich gleichartig verhalten.
Zurzeit wird massiv verhandelt …
Wie wird es denn konkret aussehen? Wird bei einer Bestellung über die EZB abgeprüft, ob der Verlag ein eigenes Artikel-Angebot (per Download o. eigenem Lieferservice) vorhält? Wird dann die Liste der Liefermöglichkeiten automatisch eingeschränkt? Werden dann die - höchst unterschiedlichen - Preise angezeigt werden können? Wird die EZB so ein Verlagsregister bis zum 1.1. hinbekommen?