Abstimmung: Kein VPN-Zugang zu e-Books
24. October 2007 by ob | Kategorien: Abstimmung
Wider Erwarten und wider dem Zeitgeist des universellen Zugangs zu Datenquellen unabhängig von dem eigenen Standort, gibt es immer noch Verlage, die keine Möglichkeit eines remote-Zugriffs auf ihre Titel anbieten. Teilweise ist der Fernzugriff sogar bei ein und demselben Verlag für eJournals möglich, aber nicht für eBooks. Dahinter steht natürlich die Angst vor dem berüchtigten Kannibalisierungseffekt. Dezidiert wird in den Verträgen der Zugang per VPN (Virtuelles Privates Netzwerk) ausgeschlossen, was Bibliothekare und Nutzer schwer in die Bredouille bringt, denn:
Zum einen läßt sich das vielfach gar nicht technisch realisieren / abprüfen. Man macht sich damit automatisch strafbar, wenn man das Angebot nicht sofort kündigt. Zum anderen werden gerade diese Ressourcen fast ausschließlich von zu Hause / dem Studentenwohnheim aus genutzt.
Ein neutraler Beobachter könnte deswegen auf die Idee kommen, dass diese Angebote geradezu als Falle für Bibliotheken konstruiert worden sind, sich strafbar zu machen: Die Online-Bücher wurden ja gerade dazu erstellt, dass man mit ihnen zu Hause arbeiten kann, und dies macht auch ihren Erfolg aus. Wenn man nun VPN verbietet, dann zwingt man die Bibliothek de facto dazu sich darüber hinwegzusetzen, will sie ihre Nutzer nicht von heute auf morgen in die Röhre gucken lassen und das Angebot stante pede kündigen. (Letzteres könnte allerdings - wenn es alle tun würden - unter diesen Umständen vielleicht sogar das Beste sein…)
Der Fall UpToDate zeigt übrigens, dass VPN-Verbote sich äußerst negativ auf Reputation und Verkaufszahlen auswirken. Man fällt hinter die Mitbewerber zurück und muß sich nicht wundern, wenn die Verkäufe einbrechen. Schade eigentlich bei guten Produkten, in die viel Zeit und Geld hineingeflossen sind…
Tags: e-Books, Verlag, VPNRelated posts
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4 Responses to “Abstimmung: Kein VPN-Zugang zu e-Books”


aus meiner Erfahrung (nicht speziell mit E-Books) kann ich sagen, dass für manche Verlage oder E-Ressourcen eher die Tatsache “Remote-Access” an sich ein Problem darstellt, nicht die angewendeten Techniken, von denen es ja verschiedenste gibt:
VPN
Proxy
HAN
nicht zu vergessen die z.T. technisch realisierte Möglichkeit, nach Registrierung im Uni-Netzwerk mit den gleichen Login-Daten auch außerhalb des Uni-Netzwerks die gleichen Rechte zu bekommen wie innerhalb (Metapress!)
Deshalb verstehe ich das Abstimmungsthema nicht ganz.
Außerdem: Vielleicht wird Shibboleth ja deshalb von einigen Verlagen so unterstützt, weil dann äußerst genau Rechte vergeben werden können. Also auch evtl. Rechte bzgl. On- oder Off-campus-Zugang .
Es geht nicht darum, was die Verlage alles ermöglichen, sondern um deren Vertragstexte. Wenn dort VPN ausgeschlossen wird, das Uni-Rechenzentrum aber nicht die Möglichkeit anbietet, für bestimmte Angebote den Remote-Zugang ausschließen zu können, dann stehen sie dumm da.
Ok, anders rum:
Das Problem ist doch im Kern, ob ein Verlag (evtl. für bestimmte E-Ressourcen) Remote-Access unabhängig von der technischen Implementierung salopp formuliert “gutheißt” oder sogar fördern will oder nicht. Wenn ja, super, wenn nein, ist die schlimmste Variante die, dass im Vertrag eben ein “Remote-Access” (nicht nur VPN!) verboten wird. Leider gibt es jetzt vertragstextlich gesehen unzählige Zwischen- oder - noch blöder - doppelzüngige Varianten. Wenn dann mit Verlagsvertretern diskutiert wird, wie ein bestimmter Passus gemeint ist, hört man meistens “na ja, im Grunde haben wir eh nix gegen Remote-Access, aber so richtig explizit erlauben wollen wir es auch nicht, bla bla”.
Wenn Sie z.B. die von Ihrem VPN-Router vergegebenen IP-Adressen beim Verlag sperren lassen und z.B. einen Proxy für die Remote-Access-Authentifizierung mit einer anderen IP betreiben (also vertragskonform handeln), wird das der Verlag sicher auch nicht wollen. Zumindest steht das Verbot dann beim nächsten Vertrag eben allgemeiner drinnen.
Ja, die von Ihnen geschilderte Problematik ist genau des Pudels Kern: Die Bibliothekare müssen dann zwischen Verlag und Benutzern larvieren.