Die Gutachtergruppe hat vor wenigen Tagen getagt, die endgültige Entscheidung fällt im Dezember im Hauptausschuss der DFG. Zuvor darf nichts verraten werden, es scheint jedoch so, dass die Medizinbibliotheken dieses Mal gute Hoffnung haben dürfen …
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3 Responses to “DFG-Nationallizenzen 2008”


Ok, dann sind wir mal guter Hoffnung und kaufen keine weiteren Nature-Archive … das Baby wird dann im Dezember mit drei Monaten aber eine ziemliche Frühgeburt … die Freude aber hoffentlich umso größer …
Wer ist mit Medizinbibliotheken alles gemeint? Sind das wieder nur Hochschul- und Univ.-Bibliotheken oder auch Krankenhausbibliotheken?
Ich dachte immer Krankenhausbibliotheken sind Spezialbibliothek in Form von Med. Fachbibliotheken, aber da habe ich wohl was nicht richtig verstanden. Vielleicht begreift man irgendwann auch in Deutschland den Zusammenhang von Forschung und Lehre usw.
Wär schön, wenn auch die kleineren Bibliotheken nicht immer alles selbst einkaufen müssten, sondern an solchen (Früh-)Geburten teilhaben könnten.
Liebe Frau Nohsia,
es gibt bei den Nationallizenzen keine Kategorie “Medizinbibliotheken”, sondern nur die Kategorie “wiss. Spezialbibliotheken mit überwiegend öffentlicher Finanzierung”. Das sollte medizinische Fachbibliotheken einschließen, soweit sie dieser Kategorie angehören und die Bedingungen erfüllen. Für diese Kategorie gilt i.a., dass Berechtigte Nutzer Mitarbeiter und Walk-In-User sind, Mitarbeiter auch im Fernzugriff. Das heißt natürlich nicht, dass der gesamte IP-Bereich des zugehörigen Krankenhauses freigeschaltet werden könnte. Um das an Ihrem konkreten Beispiel zu erläutern: Das Klinikum Brandenburg hat eine medizinische Fachbibliothek, die Mitglied der Sektion 5 ist (ob sie auch überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, weiß ich nicht). Andererseits ist das Klinikum akademisches Lehrkrankenhaus der Charité. In dieser Funktion müssen Medizin-Studierende und die Lehraufgaben wahrnehmenden Ärzte selbstverständlich auch remote Zugriff auf elektronische Ressourcen erhalten können, die für die Charité-Universitätsmedizin Berlin freigeschaltet sind, auch ohne dass das Krankenhausnetz pauschal registriert und freigeschaltet wird (in letzterem Fall wäre eine separate Lizenz erforderlich). Das sollte für Produkte aus den Nationallizenzen nicht anders sein als für von der Charité selbst bezahlte Produkte. Für die NPG-Lizenzverträge kann ich sagen, dass das bisher immer akzeptiert wurde, sofern technisch zu gewährleisten war, dass nur berechtigte Nutzer Zugriff erhalten. Wie dieser Zugriff technisch zu gewährleisten ist (z.B. VPN), ist eine andere Frage. Aber die Frage kann im Zusammenhang mit den Nationallizenzen ja nicht das erstemal aufgetaucht sein.
Jedenfalls sollten Ärzte und Studierende in Ausbildung auf dem einen oder anderen Weg Zugriff erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen,
B.-C. Kämper, GASCO Nature Konsortium