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OLG München urteilt gegen Kopienversand per Email

23. May 2007 by ob | Kategorien: Bibliotheken

Während man über die Bibliothek 2.0 nachdenkt, wird einem die Bibliothek 1.0 unter den Füßen weggezogen…

Eric Steinhauer kommentiert und verlinkt das Urteil. Die TIB-Presseerklärung:

Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht - das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils. Vorbehaltlich der Revision durch subito würde dieses Urteil die Forschung am Wissenschaftsstandort Deutschland maßgeblich verändern. [...] Uwe Rosemann: “Sollten die Verlage Lizenzen aushandeln, dann sicherlich zu Konditionen, die zwangsläufig zu großen Preissteigerungen für die Nutzer führen”, schätzt Rosemann die Situation ein. “Besonders Wissenschaftler im akademischen Bereich und Studierende könnten sich solche Dienste dann nicht mehr leisten. Dass Universitäten und Hochschulen, die unter enormem Kostendruck stehen, weiterhin im bisherigen Rahmen auf solche Dokumentlieferdienste zugreifen können, ist unwahrscheinlich.”

Tags: Bibliothek, Copyright, subito, Urheberrecht, Verlag

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One Response to “OLG München urteilt gegen Kopienversand per Email”

  1. on 23 May 2007 at 4:051bck

    Szenario Nr. 3: Die TIB Hannover informiert sich bei professionellen FAX-Versendern mit hohen Versandvolumina, wie man einen FAX-Lieferdienst heutzutage effizient aufzieht. Es ist nicht einzusehen, warum FAX in der Preisstruktur immer noch die teuerste Variante ist. Das muß nicht so sein. Ob das Endgerät ein konventionelles FAX-Gerät oder ein PC-Fax ist, kann und braucht der Versender nicht zu kontrollieren.

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