subito-Teilurteil

December 19, 2005 | Bibliotheken, Copyright | korwitz | 2,501 Aufrufe

Am 15.12.2005 hat das Landgericht München ein Teilurteil im Rechtsstreit subito ./. Börsenverein/Stichting STM veröffentlicht. Teilurteil deshalb, weil beide Parteien Gelegenheit bekommen, bis Mitte Februar weitere Fakten zum Urheberrecht im Ausland vorzubringen. Das müsste Land für Land erfolgen.
Der jetzige Stand des nicht rechtskräftigen Urteils (Begründung liegt noch nicht vor) ist:
Verboten ist subito-Lieferbibliotheken die elektronische Lieferung von 6 genau definierten Zeitschriftenartikeln der klagenden Verleger an Bibliotheken im In- und Ausland. Lieferungen anderer Artikel an Bibliotheken im Inland sind erlaubt. Die Lieferung in elektronischer Form sowie per Post und Fax an Endkunden in Deutschland ist generell erlaubt.
Urteilstext hier: subito-Infoseite
Das Ganze ist relativ unübersichtlich, aber nicht kritisch. Und es war ein Teilurteil der ersten Instanz. Wenn die Parteien in Berufung gehen, könnten in den nächsten Jahren noch folgen: Urteile des Oberlandesgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs …
Kritischer zu sehen ist die parallel verlaufende Änderung des Urheberrechts in Deutschland. Hier ist in Bälde massive Lobbyarbeit der Bibliotheken, ihrer Träger und vor allem der Kunden angesagt.

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